Der gesamte Rechnungsbetrag wird für Einzelteilnehmer bei der Einschreibung fällig, für Firmen innerhalb von 30 Tagen. Sonderwünsche, die die Zahlungsbedingungen betreffen, müssen schriftlich eingereicht werden. Bei Akzeptanz werden diese in einem Zusatzvertrag festgehalten.
An den gesetzlichen und großherzoglichen Feiertagen finden keine Kurse bei PROLINGUA International Language Centre statt. Der ausgefallene Unterricht wird nicht nachgeholt.
Vor Kursbeginn müssen alle neuen Teilnehmer einen Einstufungstest ablegen, der auf unserer Website zu finden ist, damit sie in das geeignete Niveau eingeschrieben werden können. Aber Prolingua behält sich das Recht vor, auf Anraten des Dozenten gegebenfalls das Niveau zu wechseln.
Für Intensivkurse gibt es keinen Abschlusstest. Für Trimesterkurse hingegen ist der Abschlusstest obligatorisch.Teilnehmer der Trimesterkurse können nur das nächsthöhere Niveau erreichen, wenn sie im Abschlusstest mindestens 65% der Gesamtnote in den Niveaus A1, A2.1 und A2.2 erreicht haben und 55% in allen anderen Niveaus. Wenn Prolingua zu einer Wiederholung des Niveaus rät, gewährt Prolingua einen Rabatt in Höhe von 30% auf die nächste Einschreibung.Am Ende der Intensiv- oder Trimesterkurse erhält jede/r Teilnehmer/in ein Zertifikat, das ihm/ihr innerhalb von zwei Wochen nach der letzten Unterrichtsstunde zugeschickt wird, allerdings nur, wenn er/sie an mindestens 60% des Unterrichts teilgenommen hat. Sollte das nicht der Fall sein, so kann auf Wunsch ein Zertifikat über die Anwesenheit ausgestellt werden.
PROLINGUA International Language Centre behält sich das Recht vor, Kurse abzusagen, wenn sich nur ein oder zwei Personen für einen Kurs eingeschrieben haben. In diesem Fall erstattet Prolingua sämtliche Kursgebühren.Jede Stornierung einer bereits getätigten Einschreibung muss mindestens 15 Tage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen. Prolingua erstattet dann 100% der Kursgebühren abzüglich 50 € Bearbeitungsgebühren.Geht die Stornierung bei PROLINGUA International Language Centre zwischen dem 14. und 7. Tag vor Kursbeginn ein, so verpflichtet sich Prolingua 50% der Kursgebühren abzüglich 50 € Bearbeitungsgbühren zu erstatten. Ab dem 6. Tag vor Kursbeginn ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Falls der Teilnehmer die hier vertraglich festgelegten Verpflichtungen nicht einhält, behält sich PROLINGUA International Language Centre das Recht vor, den Teilnehmer von allen seinen Kursen auszuschließen.
Alle Teilnehmer verpflichten sich, an den im Kursplan festgelegten Terminen anwesend zu sein. Wenn der Teilnehmer seinen Lehrgang vor dem Ende abbricht, hat er keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung. Eine Ausnahme bildet ein Krankheitsfall über einen längeren Zeitraum, d.h. über mindestens einen Monat bei Trimesterkursen und mindestens einer Woche bei Intensivkursen. In diesem Fall muss Prolingua ein ärztliches Attest vorgelegt werden, damit eine Kostenrückerstattung für den attestierten Zeitraum erfolgen kann.
Jede/r Teilnehmer/in entbindet PROLINGUA International Language Centre von jeglicher Haftung für eventuelle Diebstähle oder Verluste von Wertgegenständen in dessen Räumlichkeiten.
Gerichtsort für jede Art von Anfechtungen oder jede Art von Streitfällen ist einzig und allein Luxemburg-Stadt.
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